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AGB

Mietbedingungen
  1. Der Mieter muss volljährig und unterschriftsberechtigt sein.

  2. Die Mietware ist erst bei Erhalten der unterschriebenen Kopie der Auftragsbestätigung reserviert.

  3. Die beiden Parteien verpflichten sich zu einem reibungslosen Ablauf des Auftrages.

  4. Wird oder kann der Rückgabetermin nicht eingehalten werden, so wird dem Kunden pro Verzugstag 150% des Mietbetrages in Rechnung gestellt. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach Absprache möglich.

  5. Der Mieter hat das Recht sich die Mietware vorführen zu lassen (einzelne Komponenten).

  6. Bei Aussetzen der Anlage (wie zum Beispiel: Allgemeines Verbrauchsmaterial usw., falsche Bedienung usw., am Ort auftretender Fehler/Defekt usw.) kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Auf Wunsch geben wir Ersatzverbrauchsmaterial mit. Austausch für Ersatzmaterial ist nur kostenlos, wenn das Verschulden bei der Firma STAGECOM liegt.

  7. Für die Einhaltung der Schall- und Laserschutzverordnung (SLV) ist der Veranstalter selbst verantwortlich. Auf Wunsch kann gegen Aufpreis die Durchsetzung der SLV uns übertragen werden. Die SLV kann bei uns kostenlos bezogen werden.

  8. Transport, Bedienung sowie Auf- und Abbau ist, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart, Sache des Mieters. Der Transport muss mit einem geschlossenen Fahrzeug erfolgen (witterungsgeschützt).

  9. Der Auftraggeber ist verantwortlich für allfällige Fahrbewilligung z.B. Zutrittsberechtigung, Parkplatz, Carnet-ATA, Strassen-, Tunnel- und Brückenzölle, Sonntags- und Nachtfahrbewilligung. Alle anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  10. Bühnen, Zelte, usw. elektrischer Anschluss sowie Strom, Wasser, SUISA-Gebühren, Bewachung usw. sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zu Lasten des Auftraggebers.

  11. Der Mieter ist haftbar für Diebstahl und Sachbeschädigungen. Zum Teil übernehmen private Haftpflichtversicherungen (des Mieters) allfällige Schäden.

  12. Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die an und von den gemieteten Geräten entstehen. Bei Defekt oder Verlust, trägt der Mieter die Reparatur- bzw. die Anschaffungskosten. Fehlendes Mietmaterial wird nach sieben Tagen in Rechnung gestellt.

  13. Die Anlage muss witterungsgeschützt aufgestellt werden.

  14. Die Geräte dürfen nicht aus den Transportkoffern (in Cases fest verschraubt) entfernt werden.

  15. Mitgelieferte Verbindungskabel, Spannsets und Seile müssen unverschmutzt und unverdreht aufgerollt zurückgegeben werden.

  16. Bei Entfernung der Eigentümerkennzeichnung (Etikett), wird pro Kennzeichnung CHF5.- berechnet.

  17. Die von uns vermieteten Geräte sind nur für instruierte Personen bestimmt.

  18. Für Sach- oder Personenschäden übernehmen wir keine Haftung.

  19. Der Mietbetrag wird, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, bei Auslieferung der Ware fällig.

  20. Wir akzeptieren Barzahlung, Postcard, EC, Mastercard, Maestro und VISA. Verrechnung per Rechnung, muss die Zustimmung der Firma STAGECOM vorhanden sein. Die Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb 10 Tagen rein netto zur Zahlung fällig. Die Verweigerung von Zahlungen oder die Verrechnung mit irgendwelchen Forderungen ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt dem Mieter Verzugszinsen von 9,5% p.A. zu belasten.

  21. Der Mieter zahlt bei Rücktritt des Auftrages bis 10 Tage vor dem Auslieferungstermin 50% des Mietbetrages. Für jeden weiteren Tag zusätzlich 5%.

  22. Der Mieter erklärt mit seiner Beauftragung, dass er die Mietbedingungen verstanden hat und sie vollumfänglich akzeptiert. Bei Streitfällen, die in diesen Mietbedingungen nicht angesprochen werden, beziehen wir uns automatisch auf unsere AGB und auf das Schweizerische Obligationenrecht Art. 253-274.

    Gerichtsstand ist Baselland, Schweiz Allschwil, 19.02.2018

ZAHLUNGSMETHODEN​

​- Kredit-/Debitkarten
- PayPal

- Offline-Zahlungen

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